AGB

§ 1 Geltung der Bedingungen

1) Diese AGB gelten für die von Alexander Gerdt erbrachten Leistungen. Im Weiteren wird Alexander Gerdt als Auftragnehmer genannt.

2) Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spät. binnen 3 Werktagen) widerspricht.

3) Die Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten sowohl für den ersten Auftrag, als auch für alle Folgeaufträge des Auftraggebers.

4) Mit der Annahme des Angebotes, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung bzw. mit dem Begleichen der vereinbarten Zahlung/Anzahlung gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.

5) Diese AGB gelten, solange sie nicht von einer neuen Fassung ersetzt werden. Über eine neue Fassung der AGB wird der Auftraggeber anlässlich eines Folgeauftrages informiert.

6) Sollte der Auftraggeber von dieser AGB abweichende Bedingungen stellen, die jedoch vom Auftragnehmer nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden, sind diese nicht bindend. Das gilt auch für den Fall, in dem der Auftragnehmer den abweichenden Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

§ 2 Vertragsangebot & Vertragsabschluss

1) Mit der Auftragserteilung an Alexander Gerdt durch den Auftraggeber per digitaler Unterschrift durch Anklicken des Buttons „Angebot annehmen“, per Email oder schriftlich, erkennt der Kunde diese AGB für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. 

2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Alexander Gerdt eine Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein Angebot annimmt, wie es unter §2 Absatz 2.1 erläutert wird. Nach Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit wird eine Abschlagszahlung von 50 Prozent der Auftragssumme berechnet, sofern nicht anders vereinbart ist.

3) Von Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird grundsätzlich dem Auftraggeber durch Alexander Gerdt in schriftlicher oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, welcher durch den Auftraggeber (Auftragserteilung) freigegeben werden muss. Kleinere Aufträge, also Aufträge mit einem Nettowert bis zu 250,- Euro sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keine Unterbreitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner vorherigen Genehmigung.

§ 3 Ablauf von Aufträgen

1) Die Vertragsabwicklung erfolgt grundsätzlich in drei Phasen: Briefing-, Design-Entwurf und Produktionsphase.

2) Grundlage für die Auftragserfüllung ist die Projektbeschreibung (Briefing), die Alexander Gerdt vom Auftraggeber schriftlich erhält, oder im Zusammenspiel mit dem Auftraggeber (in einem Zoom Call, Telefongespräch) und aufgrund zur Verfügung gestellter Unterlagen und Informationen (Zahlen, Hintergründe, usw.) formuliert. Eine gegebenenfalls von Alexander Gerdt verfasste schriftliche Projektbeschreibung (Re-Briefing) ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Später auftretende Änderungswünsche, die im Re-Briefing nicht vereinbart wurden, können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

3) Die Produktionsphase läuft bis zur Abnahme des Auftraggebers auf dem Server von Auftragnehmer Alexander Gerdt.

4) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Freigabe der Zugangsdaten seines Hosting- Providers an den Auftragnehmer Alexander Gerdt, was ausschließlich dem Umzug der finalen, fertiggestellten Website dient.

§ 4 Terminabsprachen

1) Alexander Gerdt ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nur, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haftet Alexander Gerdt nicht für Verluste, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen.

2) Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von Alexander Gerdt angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3) Höhere Gewalt und Naturkatastrophen entbinden Alexander Gerdt von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten Alexander Gerdt eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfristen, gleichgültig, ob diese im eigenen Betrieb, dem des im Auftrag von Alexander Gerdt tätig gewordenen Lieferanten oder bei einem Unterlieferanten eintreten.

4) Teillieferungen und -leistungen durch Alexander Gerdt sind zulässig.

§ 5 Geheimhaltung

1) Dem Alexander Gerdt übergebenen Informationen gelten nicht als vertraulich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit sich Alexander Gerdt zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Alexander Gerdt berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offenzulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.

2) Alexander Gerdt verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Design-Auftrag/ -Angebot zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

3) Alexander Gerdt wird durch geeignete vertragliche Abreden mit der für Alexander Gerdt tätigen Arbeitnehmer und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt

1) Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine Prüfung von Seite Alexander Gerdt erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten etc. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Alexander Gerdt für Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei.

2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen, um eine eventuelle weitere Übersendung sicherzustellen. Sollte es beim Übertragungswege, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten, Unterlagen etc. kommen, kann Alexander Gerdt hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für die Übermittlung der Daten.

3) Im Wege der Übermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass beim Übertragungsweg, trotz höchster Sicherheitsstandards, die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw. abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber die Verantwortung.

4) Sollten Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern vorliegen, ist auch hier Alexander Gerdt haftungsmäßig nicht belangbar außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5) Die Haftung von Alexander Gerdt ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen können.

6) Für den Fall des Datenverlustes bei Alexander Gerdt, trotz stetigen Backup der Daten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich Alexander Gerdt zur Verfügung zu stellen.

7) Reinzeichnungen, Skizzen sprich Entwürfe sowie fertige Daten und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

8) Nach Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und somit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber wird Alexander Gerdt dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Arbeit in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt Alexander Gerdt die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer.

9) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung von Alexander Gerdt.

10) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.

11) Alexander Gerdt hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.

12) Alexander Gerdt ist jederzeit, auch wenn Alexander Gerdt das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

§ 7 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen, Monatliche Pakete, SEO

1) Alexander Gerdt genießt Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Alexander Gerdt behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Alexander Gerdt eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

3) Bei Buchung eines monatlichen Paketes fallen sämtliche Kosten für die angegebene Vertragslaufzeit (3, 6 oder 12 Monate) jeweils im Jahr voraus oder am Anfang der Monats bei monatlicher Zahlweise an.

4) Alexander Gerdt garantiert in keiner Weise für eine Top Platzierung bei Google oder anderen Suchmaschinen. Die Suchmaschinenoptimierung erfolgt nach besten Gewissen und technischen Anforderungen. Ob ein Platz in den vorderen Rankings erreicht wird obliegt allein dem Suchmaschinenanbieter.

§ 8 Abnahme

1) Die Abnahme hat innerhalb von 5 Arbeitstagen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

2) Wenn nach Ablauf von 5 Arbeitstagen dem Alexander Gerdt keine Erklärung zur Abnahme zugeht, gilt das gesamte Projekt als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

3) Nach der Abnahme eingereichte Beanstandungen und Reklamationen oder Änderungswünsche sind nicht Gegenstand des Vertrags und bedürfen eines Folgeauftrags.

§ 9 Vergütung

1) Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Gemäß § 19 UStG wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer erhoben. Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.

2) Die Vergütung (Anzahlung) ist unverzüglich, spätestens jedoch am 3. Werktag fällig. Der Restbetrag der Vergütung ist nach Abnahme des Auftraggebers am 3. Werktag fällig.

3) Nach der Begleichung der Gesamtvergütung (Anzahlung, Restzahlung) führt der Auftragnehmer Alexander Gerdt den Umzug der fertigen Kunden- Website vom Hosting- Server des Auftragnehmers zu dem Hosting- Server des Auftraggebers.

4) Bei Aufträgen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie Aufträge die größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für Alexander Gerdt bedeutet, ist Alexander Gerdt berechtigt, Vorschussrechnung und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.

5) Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von Alexander Gerdt vorgelegt werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6) Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Alexander Gerdt berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

7) Alexander Gerdt behält sich das Eigentum aller überlassenen Unterlagen, WordPress Themes, Skripte, Skizzen, Reinzeichnungen etc. pp. bis zur endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor. Urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.

8) Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.

9) Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es Alexander Gerdt gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt Alexander Gerdt vorbehalten.

10) Sollte ein Auftrag im Nachhinein von dem Auftraggeber storniert werden, behält Alexander Gerdt den Vergütungsanspruch für die bereits beglichene Anzahlung.

11) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

12)  Der Auftraggeber bevollmächtigt Alexander Gerdt notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Alexander Gerdt für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.

§ 10 Rücktritt vom Auftrag, Auftragsstornierung und Ausfallhonorar

1) Sollten die gelieferten Entwürfe beim Auftraggeber keinen Gefallen finden, ist die vereinbarte Summe dennoch zu begleichen:

a) Bei Logo-Entwürfen: 100% der vereinbarten Summe.

b) Bei Websites: die Anzahlung wird vom Auftragnehmer einbehalten. Der Auftraggeber hat das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, ohne das Ausfallhonorar begleichen zu müssen. Die bereits angefallenen Fremdkosten (Bildmaterial, gekaufte Fonts u. ä.) werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber erstattet.

2) Weitere Entwürfe, die über die ursprünglich vereinbarte Zahl an grafischen Vorschlägen hinausgehen, werden gegen Aufpreis angeboten.

3) Beim Rücktritt von einem bereits erteilten Auftrag ist ein Ausfallhonorar fällig. Für Projekte, die sich bereits in der Design-Entwurf- oder Produktionsphase befinden, beträgt das Ausfallhonorar (zzgl. zu der bereits geleisteten Anzahlung/Teilzahlungen) 20 % der vereinbarten Summe, zzgl. Fremdkosten, sollten diese zum Zeitpunkt der Stornierung bereits angefallen sein. Alle bereits ausgestellten Teilrechnungen sind ebenfalls zu begleichen und werden nicht zurückerstattet. Diese Forderungen werden sofort fällig.

4) Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät, sich in Konkurs oder im Vergleichsverfahren befindet oder ein ähnlich ungewöhnliches Verhalten registriert wird.

5) Stornierungen sind nur schriftlich möglich (info@gerdt-webdesign.de).

§ 11 Gewährleistung und Haftung

1) Alexander Gerdt verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Gewissen auszuführen. Alexander Gerdt verantwortet sich darüber hinaus, die überlassenen Dokumente, Daten, Bilder sprich Vorlagen etc. pp. sorgfältig zu behandeln.

2) Ausgeschlossen ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, wenn Alexander Gerdt und/oder deren gesetzliche Vertreter bzw. die Erfüllungsgehilfen von Alexander Gerdt leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei grob fahrlässiger Handlung und/oder bei Vorsatz. In diesem Falle ist die Haftung auf Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

3) Eine Haftung von Alexander Gerdt, welche unter Vollmacht bzw. ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Aufträge gegenüber Drittleistungen/Fremdleistungen gegeben hat, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt Alexander Gerdt von allen Ersatzansprüchen diesbezüglich frei.

4) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Alexander Gerdt übergebenen Vorlagen, Daten, Skripte, etc. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Alexander Gerdt von allen Ersatzansprüchen frei, insbesondere auch dann, wenn Alexander Gerdt im Laufe der Tätigkeit Bedenken kundgibt, welche die Zulässigkeit der Maßnahmen betrifft. Die Anmeldung solcher Bedenken hat unverzüglich und vor allem schriftlich bei Bekannt werden zu erfolgen. Eine Prüfungspflicht und somit auch Haftung für etwaige Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder warenzeichenrechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und/oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten besteht nicht. Erachtet Alexander Gerdt für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter von Alexander Gerdt die Kosten hierfür der Auftraggeber.

5) Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen etc. pp. entfällt jede Haftung für Alexander Gerdt. Darüber hinaus bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes. Der Auftraggeber ist bei Abnahme des Werkes dafür verantwortlich Mängel anzuzeigen.

6) Bei Vorliegen von Mängeln steht dem Auftraggeber das Recht zur einmaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

7) Soweit Leistungen von Dritte betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, übernimmt Alexander Gerdt keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. Alexander Gerdt übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen von Fremdanbietern angeboten werden.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Bonn.

Stand: März 2023